Architekten- und Ingenieurrecht

Wir betreuen unsere Mandanten im Schnittstellenbereich zwischen Recht und Technik in sämtlichen Bauvorhaben. Neben forensischer und vertragsgestaltender Tätigkeit auf diesem Gebiet erbringen wir baubegleitende, projektsteuernde, juristische Beratung unter Berücksichtigung des materiellen Baurechts, der Normen der VOB und HOAI, sowie der Mechanismen der öffentlichen Vergabe und des Vertragsmanagements.

Von besonderer Bedeutung ist die rechtssichere Anwendung der HOAI zur Durchsetzung der berechtigten Honoraransprüche der Architekten und Ingenieure. Hier kommt es auf die richtige Vertragsgestaltung und die fehlerfreie Erstellung einer Honorarrechnung nach den Grundsätzen der HOAI an. Auf Bauherrenseite liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Vertragsgestaltung der für die Durchführung eines Bauprojekts erforderlichen Verträge mit Architekten, Fachingenieuren und Projektsteuerern.