Handelsrecht
Im Handels- und Wirtschaftsrecht sind wir für Sie beratend und forensisch, national und international, auf dem Gebiet des Handelskaufs, der Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Vertriebs- und Beschaffungsverträge, des Leasing-, Franchiserechts sowie des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig.
Tätigkeitsschwerpunkte sind die Erstellung und Prüfung von Systemverträgen zur Gefahrenabwehr, beispielsweise Einkaufs-, Liefer-, Qualitätssicherungs-, Entwicklungs- und Kooperations- sowie sonstige Rahmenverträge.
Wir beraten bei der Risikoanalyse komplexer Projekte und bei konkreten Problemfällen in der Lieferbeziehung.