Antje Reinicke
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Reinicke ist seit August 2001 als Rechtsanwältin tätig. Seit April 2005 ist sie Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ihre Anwaltstätigkeit begann Frau Reinicke bei der Rechtsanwaltsgesellschaft der großen deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und wechselte in 2003 in das Hamburger Arbeitsrechtsdezernat der Kanzlei CMS Hasche Sigle. 2006-2008 setzte Frau Reinicke dann ihre berufliche Tätigkeit in der Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Weber & Partner GbR im Büro in Stuttgart fort. Seit Januar 2009 ist Frau Reinicke für Schindhelm Pfisterer tätig.

Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwältin Reinicke umfasst die Beratung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, des Tarifrechts sowie Randgebieten des Sozialversicherungsrechts. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Reinicke liegt in

  • der Beratung und gerichtlichen Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten von Unternehmen und Arbeitnehmern, insbesondere Führungskräften, vor und nach Ausspruch einer Kündigung,
  • der Verhandlung und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen,

  • der Beratung zu Teilzeit, befristeten Verträgen, Mutterschutz und Elternzeit,

  • der Beratung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen

  • der umfassenden Beratung von Unternehmen und Betriebsräten in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren,

  • der Beratung von Unternehmen und Betriebsräten bei Betriebsänderungen, einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen bis hin zur Übernahme der Vertretung im Einigungsstellenverfahren.

Rechtsanwältin Reinicke tritt zudem als Referentin auf arbeitsrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen auf. Darüber hinaus gehört zum Tätigkeitsspektrum auch die Veranstaltung von Inhouse-Seminaren zu allen arbeitsrechtlichen Themen.

Frau Reinicke berät in Deutsch und Englisch.

Antje Reinicke / Tel.: 07231  9245 40 / Sekr.: Fr. Gejsler / areinicke@rae-sp.de / vCard